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Projektordnung

Projektordnung

Projekt „Minewache" — Minecraft-Machinima-Serie

Stand: 18.04.2026

Präambel

Diese Projektordnung regelt die Struktur und Organisation des Online-Projekts „Minewache" (nachfolgend „Projekt"). Das Projekt ist ein ehrenamtliches, kreatives Online-Projekt zur Produktion einer Minecraft-Machinima-Serie. Es besteht ausdrücklich kein Erwerbszweck für die Mitwirkenden; etwaige Einnahmen dienen ausschließlich der Deckung der Infrastrukturkosten und der Weiterentwicklung des Projekts.

Klarstellung: Zwischen den Beteiligten dieses Projekts wird kein gesellschaftsrechtliches Verhältnis begründet — insbesondere keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Sinne der §§ 705 ff. BGB. Es besteht kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen und kein gemeinsamer Rechtsbindungswille zur Verfolgung eines wirtschaftlichen Zwecks.

§ 1 – Inhaber und Verantwortlicher

  1. Alleiniger Inhaber und Betreiber des Projekts ist:
    Leon Schatte
    Berliner Eck 10, 23738 Harmsdorf
    E-Mail: [email protected]
  2. Der Inhaber betreibt das Projekt als privates, nicht-gewerbliches Vorhaben. Er ist allein verantwortlich für alle vertraglichen Beziehungen, Finanzen und öffentlich-rechtlichen Pflichten (Impressum, Datenschutz, Steuern).
  3. Sämtliche Verträge mit Dritten (Hosting-Provider, Sponsoren, YouTube/AdSense, externe Dienstleister) werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Inhabers geschlossen.
  4. Sämtliche Einnahmen (YouTube-Monetarisierung, Sponsoring, Spenden) fließen ausschließlich auf ein Konto des Inhabers. Es existiert keine gemeinsame Kasse und keine Gewinnbeteiligung der Mitwirkenden.

§ 2 – Mitwirkende und ihr Status

  1. Alle Personen, die am Projekt mitwirken (nachfolgend „Mitwirkende"), tun dies freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Mitwirkung als solche stellt ein Gefälligkeitsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung dar — insbesondere werden keine arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen begründet. Abweichend hiervon begründen die §§ 5 und 6 dieser Ordnung gesonderte Rechte und Pflichten, die mit der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen im Bewerbungsverfahren wirksam werden.
  2. Mitwirkende sind insbesondere: Schauspieler/Sprecher (Voice Actors), Builder, Entwickler, Moderatoren, Redakteure und sonstige Helfer.
  3. Es bestehen keine festen Arbeitszeiten, keine Anwesenheitspflichten und keine Mindestleistungsverpflichtungen. Die Mitwirkung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
  4. Mitwirkende erhalten keine Vergütung, keine Gewinnbeteiligung und keine Aufwandsentschädigung. Etwaige Sachleistungen (z. B. kostenloser Serverplatz) begründen kein Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis.
  5. Mitwirkende sind nicht berechtigt, im Namen des Projekts oder des Inhabers Verträge zu schließen, Zusagen zu machen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

§ 3 – Entscheidungsstruktur

  1. Alleinige Entscheidungsgewalt: Alle finalen Entscheidungen über das Projekt — insbesondere kreative Ausrichtung, Finanzen, Verträge, Personalentscheidungen und technische Infrastruktur — trifft ausschließlich der Inhaber.
  2. Beratende Funktion: Einzelne Mitwirkende können vom Inhaber mit koordinierenden Aufgaben betraut werden (z. B. „CTO", „Frontend-Lead", „Bauleiter"). Diese Titel beschreiben funktionale Rollen innerhalb des Projekts und begründen weder eine Gesellschafterstellung noch eine Mitbestimmungs- oder Vertretungsberechtigung.
  3. Rollenträger beraten den Inhaber und setzen dessen Entscheidungen um. Sie treffen keine eigenen Entscheidungen mit Außenwirkung.

§ 4 – Finanzen

  1. Der Inhaber trägt alle Kosten des Projekts (Server, Domains, Assets, externe Dienstleistungen) aus eigenen Mitteln bzw. aus den Projekteinnahmen.
  2. Es besteht kein gemeinsames Vermögen der Mitwirkenden. Einnahmen und Ausgaben des Projekts sind ausschließlich dem Inhaber zuzurechnen.
  3. Mitwirkende haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Aufwendungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und vorab schriftlich vereinbart.

§ 5 – Haftung

  1. Der Inhaber stellt die Mitwirkenden von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem regulären Betrieb des Projekts resultieren, soweit die Mitwirkenden die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  2. Mitwirkende haften im Innenverhältnis gegenüber dem Inhaber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung orientiert sich am Rechtsgedanken der Haftungsprivilegierung bei unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit (§§ 31a, 31b BGB analog).
  3. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ausschließlich der Inhaber als Betreiber. Mitwirkende treten nicht als Vertragspartner Dritter auf.

§ 6 – Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Mitwirkende, die im Rahmen des Projekts urheberrechtlich geschützte Inhalte erstellen (Builds, Texte, Grafiken, Sprachaufnahmen), bleiben Urheber ihrer Werke.
  2. Mit der Bereitstellung von Inhalten im Rahmen der Projektmitarbeit räumen Mitwirkende dem Inhaber ein einfaches (nicht-ausschließliches), räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts ein, die eingereichten Inhalte im Rahmen des Projekts „Minewache" zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen (YouTube, Twitch, projektinterne Plattformen) und zu bearbeiten, soweit dies für die Produktion der Serie erforderlich ist. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt bewusst und freiwillig unentgeltlich im Rahmen des ehrenamtlichen Charakters des Projekts.
  3. Bei minderjährigen Mitwirkenden erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eingeholt wird (§ 107 BGB, Art. 8 DSGVO).
  4. Eine Nutzung außerhalb des Projektkontexts (z. B. Merchandising, Weiterlizenzierung an Dritte) bedarf der gesonderten Zustimmung des Urhebers.
  5. Mitwirkende haben das Recht, als Urheber ihrer Beiträge anerkannt zu werden (§ 13 UrhG). Eine namentliche Nennung (z. B. in den Credits der Website oder im Abspann) erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Mitwirkenden.
  6. Mitwirkende können die Nutzungsrechtseinräumung für zukünftige Verwendungen jederzeit widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt.

§ 7 – Datenschutz

  1. Der Inhaber ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen des Projekts verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sowie des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Projekts.
  3. Mitwirkende mit Zugang zu personenbezogenen Daten (insbesondere Entwickler mit Datenbankzugriff) handeln auf Weisung des Verantwortlichen (Art. 29 DSGVO) und werden vor Zugriff auf die Daten auf die Vertraulichkeit verpflichtet. Der Wortlaut der Erklärung ist in der Vertraulichkeitsverpflichtung geregelt; sie kann digital akzeptiert oder als PDF unterschrieben werden.

§ 8 – Schlussbestimmungen

  1. Diese Projektordnung kann vom Inhaber jederzeit geändert werden. Änderungen werden den Mitwirkenden über die projektinternen Kommunikationskanäle mitgeteilt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Projektordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis: Die Mitwirkenden müssen diese Projektordnung nicht unterschreiben — sie wird einseitig vom Inhaber erlassen und dient der Dokumentation der Projektstruktur. Die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen durch die Mitwirkenden erfolgt digital über den Bewerbungsassistenten.